Immobilien · Beschlossen

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

Kurz beantwortet

Das Vorhaben ist beschlossen; die weiteren Schritte stehen aus.

Fachliche Einordnung

Diese Meldung stammt aus einer amtlichen Primärquelle (Bundesgesetzblatt Teil I) und betrifft den Bereich Immobilien und Bauen. Das Vorhaben ist beschlossen; die weiteren Schritte stehen aus. SEEHECHT gibt den Verfahrensstand wieder und beobachtet die weitere Entwicklung. Der verlinkte Originaltext ist maßgeblich. Diese Zusammenfassung ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Betroffene Zielgruppen

Eigentümer, Käufer

Quelle

Bundesgesetzblatt Teil I

Veröffentlicht am 9.8.2026 · Zuletzt geändert am 9.8.2026

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