Empfehlungsprogramm
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Tippgeberprämie?
0,5 % des späteren notariellen Verkaufspreises, mindestens 750 €, maximal 2.500 €. Es handelt sich um eine unverbindliche Beispielrechnung. Maßgeblich ist der tatsächliche notarielle Kaufpreis.
Wann besteht ein Anspruch auf die Prämie?
Erst nach wirksamem Maklerauftrag, notariellem Verkauf und vollständigem Eingang der vereinbarten Maklercourtage bei SEEHECHT sowie unter der Voraussetzung, dass Sie teilnahmeberechtigt sind und die Teilnahmebedingungen einhalten.
Muss ich Eigentümerdaten übermitteln?
Nein. Standardweg ist der Bestätigungslink, den Sie an den Eigentümer weitergeben. Kontaktdaten des Eigentümers werden ausschließlich dann übermittelt, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Was ist ein gültiger Tipp?
Ein Tipp ist gültig, wenn er neu, vollständig und SEEHECHT vorher nicht bekannt ist, der Eigentümerkontakt rechtmäßig hergestellt bzw. bestätigt wurde und keine aktive Vermarktung durch andere Anbieter besteht.
Was ist mit Doppelmeldungen?
Bei mehreren Tipps zur selben Immobilie zählt der frühestgültige vollständige Tipp. Doppelmeldungen können ausgeschlossen werden.
Kann sich ein Eigentümer selbst empfehlen?
Nein. Selbstempfehlungen des Eigentümers sind kein Tippgeberfall und lösen keine Prämie aus.
Kostet die Teilnahme etwas?
Nein. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Für Unternehmenspartner fallen keine Aufnahmegebühr, keine monatlichen Kosten und keine Mindestanzahl an Empfehlungen an.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung des Empfehlungsvorgangs. Details siehe Datenschutzhinweise des Empfehlungsprogramms und die allgemeine Datenschutzerklärung.
Wie erfahre ich vom Fortschritt?
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sowie sachliche Statusmeldungen zu wichtigen Meilensteinen (z. B. Eigentümerbestätigung).
Wie erfolgt die Auszahlung?
Auszahlungen an Privatpersonen erfolgen nach Identitäts- und Anspruchsprüfung, an Unternehmen gegen ordnungsgemäße Rechnung. Die steuerliche Verantwortung liegt beim Empfänger.
