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Mehrfamilienhaus · Verkauf

Mehrfamilienhaus verkaufen — Zahlen und Technik belastbar aufbereitet.

Kapitalanleger prüfen Ertrag, Zustand und Unterlagen. Wir bereiten Mietaufstellung, Betriebskosten und den technischen Zustand strukturiert auf und vermarkten Ihr Objekt gezielt — im Oldenburger Münsterland und im Landkreis Diepholz.

Kurz beantwortet

Worauf kommt es beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses an?

Auf prüfbare Zahlen und einen dokumentierten Zustand: Mietaufstellung, Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltungsnachweise, technische Anlagen und Energieausweis. Bestehende Mietverhältnisse gehen nach § 566 BGB auf den Erwerber über.

Leistungsbausteine

01

Mietaufstellung und Mietverträge

Eine nachvollziehbare Aufstellung der Einheiten mit Fläche, Miete, Vertragsbeginn, Staffel- oder Indexregelungen und Kautionen ist die Grundlage jeder Prüfung durch Käufer und Banken.

02

Betriebskosten und Abrechnungen

Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre, Umlagefähigkeit und tatsächliche Nebenkostenvorauszahlungen zeigen, wie das Objekt wirtschaftlich läuft.

03

Technische Objektaufnahme

Heizung, Elektro, Dach, Fenster, Leitungen und Brandschutz werden aufgenommen und eingeordnet. Aus dem technischen Zustand ergeben sich der Investitionsbedarf und die Argumentation im Verkauf.

04

Instandhaltung und Dokumentation

Durchgeführte Maßnahmen, Wartungsverträge, Prüfprotokolle und Nachweise geordnet vorzulegen, reduziert Rückfragen und stärkt die Verhandlungsposition.

05

Energieausweis und rechtliche Angaben

Für Wohngebäude ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen; die Pflichtangaben gehören in die Veröffentlichung. Denkmalschutz oder Milieuschutz sind gesondert zu prüfen.

06

Ansprache von Kapitalanlegern

Käufer von Mehrfamilienhäusern rechnen. Wir bereiten die Zahlen so auf, dass sie prüfbar sind, und sprechen gezielt Interessenten mit passendem Anlageprofil an.

SEEHECHT Vorteil

Technisches Verständnis und kaufmännische Aufbereitung.

Renditeobjekte werden gerechnet, nicht emotional gekauft. Deshalb entscheidet die Qualität der Unterlagen über Tempo und Verlauf des Verkaufs. Wir verbinden die technische Objektaufnahme mit einer sauberen kaufmännischen Aufbereitung, benennen Investitionsbedarf offen und vermeiden so Nachverhandlungen aus Informationslücken. Aussagen zu Preis, Rendite oder Abschluss geben wir nicht.

Region & Nähe

Renditeobjekte in der Region.

Wir sind in Goldenstedt, Vechta, Visbek, Lohne, Cloppenburg, Wildeshausen, Diepholz, Oldenburg und Umgebung tätig. Die regionale Marktkenntnis hilft, Mietniveau, Nachfrage und die passende Käufergruppe realistisch einzuschätzen.

Ablauf

01

Erstgespräch

Objekt, Ziel und Ausgangslage klären.

02

Aufnahme & Zahlen

Technische Aufnahme, Mietaufstellung und Unterlagen ordnen.

03

Vermarktung

Aufbereitete Objektunterlagen und gezielte Ansprache von Investoren.

04

Notar & Übergabe

Verhandlung, Beurkundung und geordnete Übergabe.

Häufige Fragen

Antworten vorab.

Regelmäßig Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und Grundrisse, Mietaufstellung und Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Nachweise zu Instandhaltungsmaßnahmen, Wartungs- und Prüfprotokolle sowie den Energieausweis.

Ja. Nach § 566 BGB tritt der Erwerber in die bestehenden Mietverhältnisse ein („Kauf bricht nicht Miete“). Kautionen und laufende Abrechnungen sind bei der Übergabe sauber zu regeln.

Eine Zustimmung der Mieter ist nicht erforderlich. Besichtigungen sind anzukündigen und die berechtigten Interessen der Mieter zu wahren; wir stimmen den Ablauf vorab mit Ihnen ab.

Bei vermieteten Renditeobjekten steht üblicherweise der Ertrag im Vordergrund, ergänzt um Zustand, Lage und Investitionsbedarf. Unsere Marktpreiseinschätzung ist eine strukturierte Einordnung und kein Verkehrswertgutachten.

Ja. Die technische Betrachtung ist fester Bestandteil unserer Arbeit und fließt in Unterlagen, Preisstrategie und Kommunikation mit Kaufinteressenten ein.

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Lassen Sie uns Ihr Anliegen betrachten.

Hinweis: Die Angaben sind allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Unsere Marktpreiseinschätzung ist kein gerichtsfestes Sachverständigengutachten.

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