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Eigentumswohnung · Verkauf

Wohnung verkaufen — mit geordneten WEG-Unterlagen.

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung entscheidet neben Lage und Zustand vor allem die Unterlagenlage der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir bereiten beides strukturiert auf — im Oldenburger Münsterland und im Landkreis Diepholz.

Kurz beantwortet

Was ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung besonders?

Neben den objektbezogenen Unterlagen sind die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft entscheidend: Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan, Beschlüsse und Erhaltungsrücklage. Sie beeinflussen Finanzierung, Rückfragen und Kaufentscheidung.

Leistungsbausteine

01

WEG-Unterlagen früh zusammenstellen

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, aktuelle Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen gehören zu den Unterlagen, die Käufer und finanzierende Banken regelmäßig sehen wollen.

02

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum trennen

Was zur Wohnung gehört und was der Gemeinschaft zusteht, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Diese Abgrenzung wirkt sich auf Instandhaltungspflichten und auf die Bewertung aus.

03

Rücklage, Beschlüsse und geplante Maßnahmen

Beschlossene oder absehbare Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und der Stand der Erhaltungsrücklage sind für Kaufinteressenten relevant. Wir ordnen die Unterlagen ein und benennen offene Punkte.

04

Vermietet oder frei

Bei vermieteten Wohnungen sind Mietvertrag, Miethöhe, Kaution und Nebenkostenabrechnung Teil der Unterlagen. Vermietet und frei verfügbar sind zwei unterschiedliche Zielgruppen.

05

Energieausweis und technische Angaben

Für die Vermarktung ist ein gültiger Energieausweis erforderlich. Wir klären, welche Ausweisart vorliegt und welche Pflichtangaben in die Veröffentlichung gehören.

06

Preisstrategie und Vermarktung

Aus Lage, Zuschnitt, Zustand, Hausgeld und Vermietungssituation ergibt sich eine belastbare Preisspanne. Darauf bauen Exposé, Veröffentlichung und Besichtigungen auf.

SEEHECHT Vorteil

Unterlagen zuerst, Vermarktung danach.

Die meisten Verzögerungen beim Wohnungsverkauf entstehen nicht am Preis, sondern an fehlenden oder veralteten WEG-Unterlagen. Wir sichten die vorhandenen Dokumente, benennen Lücken und ordnen technische sowie rechtliche Punkte sachlich ein, bevor die Wohnung veröffentlicht wird. Aussagen zu Preis, Dauer oder Abschluss geben wir nicht.

Region & Nähe

Regional tätig im Oldenburger Münsterland.

Wir arbeiten in Goldenstedt, Vechta, Visbek, Lohne, Cloppenburg, Wildeshausen, Diepholz, Oldenburg und Umgebung. Das erlaubt eine realistische Einordnung von Lage, Nachfrage und Zielgruppe — sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Wohnungen.

Ablauf

01

Erstgespräch

Ziel, Zeitrahmen und Ausgangslage klären.

02

Unterlagen & Aufnahme

WEG-Unterlagen sichten, Wohnung aufnehmen, Lücken benennen.

03

Vermarktung

Exposé, Preisstrategie, Veröffentlichung, Besichtigungen.

04

Notar & Übergabe

Verhandlung, Beurkundung und Übergabe begleitet.

Häufige Fragen

Antworten vorab.

Üblicherweise Grundbuchauszug, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Angaben zur Erhaltungsrücklage, Energieausweis sowie bei Vermietung der Mietvertrag. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klären wir im Erstgespräch.

Ja. Der Kauf ändert nichts am bestehenden Mietverhältnis — der Erwerber tritt in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“). Die Käufergruppe ist dann eher kapitalanlageorientiert.

Hausgeld, Rücklagenstand und beschlossene Maßnahmen fließen in die Einschätzung von Käufern und Banken ein. Vollständige, aktuelle Unterlagen vermeiden hier Rückfragen und Verzögerungen.

Wenn die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung vorsieht, ist die Zustimmung der Verwaltung oder der Gemeinschaft erforderlich. Ob das bei Ihrer Wohnung der Fall ist, ergibt sich aus der Teilungserklärung.

Wir erstellen eine strukturierte Marktpreiseinschätzung als Grundlage der Preisstrategie. Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten durch einen vereidigten Sachverständigen ist etwas anderes; bei Bedarf benennen wir geeignete Stellen.

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Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Unsere Marktpreiseinschätzung ist kein gerichtsfestes Sachverständigengutachten.

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