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Verfahren für Eigentümer und Kaufinteressenten

Digitales
Bieterverfahren.

Gleiche Informationen. Klare Regeln. Faire Chancen.

Wenn mehrere Interessenten dieselbe Immobilie erwerben möchten, schafft das digitale SEEHECHT Bieterverfahren einen klaren und nachvollziehbaren Rahmen. Alle zugelassenen Teilnehmer erhalten dieselben Bedingungen und können ihre Angebote innerhalb des festgelegten Zeitraums digital abgeben.

Wann das Verfahren eingesetzt wird.

Das digitale Bieterverfahren kommt zum Einsatz, wenn für eine Immobilie ein Angebotspreis besteht und mehrere ernsthafte Kaufinteressenten vorhanden sind. Es schafft Transparenz gegenüber allen zugelassenen Interessenten und vermeidet undurchsichtige Einzelgespräche. Das digitale Bieterverfahren kann bei geeigneten Immobilien Wettbewerb transparent strukturieren und dem Verkäufer eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage geben.

Ablauf

Fünf Schritte, ein klarer Rahmen.

  1. Schritt 01

    Mehrere Interessenten

    Für eine Immobilie mit bestehendem Angebotspreis liegen mehrere ernsthafte Kaufanfragen vor.

    Beispielhafte DarstellungSchritt 01

    Musterobjekt

    Platzhalter — keine reale Immobilie, keine realen Werte.

    LaufzeitFrist läuft
    Teilnehmermehrere zugelassene Interessenten
    Rahmenbedingungenin Abstimmung
    Unterlagenin Vorbereitung
    Verfahrensstandvorbereitet
    Dokumentierter Verlauf (Beispiel)
    • Teilnehmer Azugelassen
    • Teilnehmer Bzugelassen
    • Teilnehmer Czugelassen

    Beträge werden hier bewusst nicht dargestellt. Im realen Verfahren sehen zugelassene Teilnehmer ausschließlich den anonymisierten Verfahrensstand.

  2. Schritt 02

    Klare Regeln

    Eigentümer und SEEHECHT legen vorab Laufzeit, Mindestschritt und gegebenenfalls eine Verlängerungsregel fest.

    Beispielhafte DarstellungSchritt 02

    Musterobjekt

    Platzhalter — keine reale Immobilie, keine realen Werte.

    LaufzeitFrist läuft
    Teilnehmermehrere zugelassene Interessenten
    Rahmenbedingungenfestgelegt (Laufzeit, Mindestschritt)
    Unterlagenin Vorbereitung
    Verfahrensstandvorbereitet
    Dokumentierter Verlauf (Beispiel)
    • Teilnehmer Azugelassen
    • Teilnehmer Bzugelassen
    • Teilnehmer Czugelassen

    Beträge werden hier bewusst nicht dargestellt. Im realen Verfahren sehen zugelassene Teilnehmer ausschließlich den anonymisierten Verfahrensstand.

  3. Schritt 03

    Gleicher Zugang

    Alle zugelassenen Teilnehmer erhalten dieselben Unterlagen und dieselben Rahmenbedingungen.

    Beispielhafte DarstellungSchritt 03

    Musterobjekt

    Platzhalter — keine reale Immobilie, keine realen Werte.

    LaufzeitFrist läuft
    Teilnehmermehrere zugelassene Interessenten
    Rahmenbedingungenfestgelegt (Laufzeit, Mindestschritt)
    Unterlagenfür alle Teilnehmer identisch freigegeben
    Verfahrensstandvorbereitet
    Dokumentierter Verlauf (Beispiel)
    • Teilnehmer Azugelassen
    • Teilnehmer Bzugelassen
    • Teilnehmer Czugelassen

    Beträge werden hier bewusst nicht dargestellt. Im realen Verfahren sehen zugelassene Teilnehmer ausschließlich den anonymisierten Verfahrensstand.

  4. Schritt 04

    Transparente Gebote

    Gebote werden digital innerhalb der Frist abgegeben und nachvollziehbar dokumentiert.

    Beispielhafte DarstellungSchritt 04

    Musterobjekt

    Platzhalter — keine reale Immobilie, keine realen Werte.

    LaufzeitFrist läuft
    Teilnehmermehrere zugelassene Interessenten
    Rahmenbedingungenfestgelegt (Laufzeit, Mindestschritt)
    Unterlagenfür alle Teilnehmer identisch freigegeben
    VerfahrensstandGebote werden dokumentiert
    Dokumentierter Verlauf (Beispiel)
    • Teilnehmer AGebot dokumentiert
    • Teilnehmer BGebot dokumentiert
    • Teilnehmer CGebot dokumentiert

    Beträge werden hier bewusst nicht dargestellt. Im realen Verfahren sehen zugelassene Teilnehmer ausschließlich den anonymisierten Verfahrensstand.

  5. Schritt 05

    Entscheidung des Verkäufers

    Der Eigentümer entscheidet selbst, ob und an wen er verkauft. Ein Gebot ersetzt keinen notariellen Kaufvertrag.

    Beispielhafte DarstellungSchritt 05

    Musterobjekt

    Platzhalter — keine reale Immobilie, keine realen Werte.

    LaufzeitFrist läuft
    Teilnehmermehrere zugelassene Interessenten
    Rahmenbedingungenfestgelegt (Laufzeit, Mindestschritt)
    Unterlagenfür alle Teilnehmer identisch freigegeben
    Verfahrensstandabgeschlossen — Entscheidung beim Eigentümer
    Dokumentierter Verlauf (Beispiel)
    • Teilnehmer AGebot dokumentiert
    • Teilnehmer BGebot dokumentiert
    • Teilnehmer CGebot dokumentiert

    Beträge werden hier bewusst nicht dargestellt. Im realen Verfahren sehen zugelassene Teilnehmer ausschließlich den anonymisierten Verfahrensstand.

Rahmen

Was gilt — und was nicht.

  • Für die Immobilie besteht bereits ein Angebotspreis.
  • Es sind mehrere ernsthafte Kaufinteressenten vorhanden.
  • Eigentümer und SEEHECHT legen vorab Laufzeit, Mindestschritt und gegebenenfalls eine Verlängerungsregel fest.
  • Alle zugelassenen Teilnehmer erhalten dieselben Rahmenbedingungen.
  • Gebote werden digital innerhalb der Frist abgegeben und nachvollziehbar dokumentiert.
  • Der Verkäufer entscheidet selbst, ob und an wen er verkauft.

Wichtiger Hinweis

Das digitale Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Zwangsversteigerung. Ein abgegebenes Gebot ersetzt keinen notariellen Kaufvertrag. Es wird nicht zugesagt, dass automatisch der höchste Verkaufspreis erzielt wird.

Aus der Praxis

Warum die richtige Preisstrategie entscheidend ist

Ein bewusst marktgerecht gewählter Ausgangspreis führte bei einem unserer digitalen Angebotsverfahren zu hoher Nachfrage. Das abschließende Höchstgebot lag rund 31.000 Euro über dem Ausgangspreis.

Dieses Ergebnis beschreibt einen konkreten Einzelfall. Ein vergleichbares Ergebnis kann nicht garantiert werden. Der Verkaufserfolg hängt insbesondere von der Immobilie, ihrer Lage, ihrem Zustand, der Nachfrage und der gewählten Vermarktungsstrategie ab.

Vergleich

Einzelgespräche gegenüber einem transparenten Verfahren.

Undurchsichtige Einzelgespräche

  • Unterschiedliche Einzelgespräche
  • Unklarer Stand des Verfahrens
  • Mündliche Preisgespräche
  • Mögliches Gefühl von Bevorzugung

Transparentes SEEHECHT Verfahren

  • Einheitliche Rahmenbedingungen für alle zugelassenen Teilnehmer
  • Nachvollziehbarer Verfahrensstand
  • Dokumentierte digitale Angebote
  • Gleiche Regeln für alle zugelassenen Teilnehmer

Die Gegenüberstellung beschreibt zwei mögliche Vorgehensweisen und richtet sich nicht gegen einzelne Marktteilnehmer.

Passt das Verfahren zu Ihrer Immobilie?

Ob ein digitales Bieterverfahren sinnvoll ist, hängt von Objekt, Nachfrage und Ihren Zielen ab. Wir prüfen das gemeinsam und unverbindlich.

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